Erlasse und Allgemeinverfügungen zu den Maßnahmen der Landesregierung

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.

Nachfolgend finden Sie im chronologischen Überblick alle Vorschriften, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Niedersachsen ergangen sind.

Zum Verständnis:

Eine Allgemeinverfügung richtet sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschriften sind von den Bürgerinnen und Bürger einzuhalten. Beispiel: „In der Öffentlichkeit (einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs [im Folgenden: ÖPNV]) ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.“

Ein Erlass oder eine Rundverfügung eines Ministeriums richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die nachgeordneten Behörden.

Beispiel: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.“ Diese Maßgabe ist umzusetzen durch die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.

 

Beschränkung von sozialen Kontakten für Einreisende aus dem Ausland in die Region Hannover

9.4.2020: Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Geleichstellung hat eine aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie*) erlassen:

Personen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrer Wohnung, dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Absonderung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz). Während dieser Absonderung ist es den Personen nicht gestattet, Besuch von Menschen zu empfangen, die nicht zu ihrem Haushalt gehören. Dies gilt für Einreisende auf dem Land-, dem See- sowie dem Luftweg und auch wenn die Einreise über ein anderes Bundesland erfolgte.

Außerdem sind die Einreisenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem für ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt (Fachbereich Gesundheit) Kontakt aufzunehmen und ihre Einreise dort anzuzeigen.

Wenn sie also einreisende Person aus dem Ausland sind und in der Region Hannover wohnen, verwenden Sie für Ihre Kontaktaufnahme und Anzeige bitte das hierfür vorbereitete Kontaktformular, füllen es aus und senden es auf dem Postweg an:

Region Hannover, Fachbereich Gesundheit, Weinstraße 2, 30171 Hannover

Sie können das Formular nach dem Sie es ausgefüllt haben, auch einscannen und elektronisch versenden an:

Coronavirus@region-hannover.de  

 

 

·           Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung von Sozialen Kontakten vom 23.03.2020 - Download

Inhalt: Die Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 .

 

·           Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Notbetreuung an Schulen vom 20.03.2020 - Download

Inhalt: In der Rundverfügung werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung an niedersächsischen Schulen geregelt.

 

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen vom 20.03.2020 - Download

Inhalt: Zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten werden Restaurants, Speisegaststätten und Mensen geschlossen.

 

·           Hinweise des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Notbetreuung von Kinder und Jugendlichen vom 19.03.2020 - Download

Inhalt: Hinsichtlich der Notbetreuung für Kinder und Jugendliche sind nachfolgende Erläuterungen für eine praktische Lösungsfindung vor Ort veröffentlicht worden.

 

·           Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt 4/2020 vom 19.03.2020 - Download

Inhalt: Zur Sicherstellung von medizinischen Kapazitäten ist verordnet, dass noch nicht begonnnene medizinische Eingriffe und Behandlungen auszusetzen sind, soweit sie nicht dringend medizinisch notwendig sind.

 

·           Erlass des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Durchführung von Kontrollen während des Corona-Geschehens vom 17.03.2020 - Download

Inhalt: Der Erlass richtet sich an die zuständigen kommunalen Behörden sowie das LAVES zur Reduzierung auf zwingend erforderlichen Kontrollen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutz.

 

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen im öffentlichen Bereich: Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants und Werkstätten für behinderte Menschen vom 17.03.2020 - Download

Inhalt: Die Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich gilt seit dem 17. März 2020 auch für folgende Bereiche:

  • Übernachtungen
  • Gaststätten und Restaurants
  • Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe

 

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsregelung vom 17.03.2020 - Download

Inhalt: Zur Sicherstellung der Versorgung von Bürgerinnen und Bürger mit Dingen sowie Waren des täglichen Bedarfs ist den nachstehenden Einrichtungen, die nicht geschlossen sind, zusätzlich der Sonntagsverkauf ermöglicht.

 

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung des Zugangs zu den Inselnn, Halligen und Warften vom 16.03.2020 - Download (PDF, 0,16 MB)

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Heime für ältere Menschen etc. vom 16.03.2020 - Download (PDF, 0,30 MB)

·           Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich (Handeln-Freizeit-Kultur) vom 16.03.2020 - Download (PDF, 0,33 MB)

·           Allgemeinverfügung (Muster) zur Beschränkung von von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum (Handel-Freizeit-Kulutr) vom 16.03.2020 - Download (PDF, 0,21 MB)

Inhalte: Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Handel.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

 

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